Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für das Bebauungsplangebiet mit der Bezeichnung „Hofen Koppelfeld“

Vollzug der Baugesetze – nach § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für das Bebauungsplangebiet mit der Bezeichnung „Hofen Koppelfeld“ mit Umweltbericht und Grünordnungsplan i.d.F. v. 28.06.2021 für das Dörfliche Wohngebiet (MD), Gemarkung Mühlhausen, Gemeinde Mühlhausen, Landkreis Neumarkt i. d. OPf.