Güterhafen Bachhausen - Mühlhausen

Hafenanlage:

Hafenfläche: 80 ha
senkrechte Kaimauer mit Umschlagmöglichkeit (200 m lang)

Leistungen:

An der Güterlände Bachhausen-Mühlhausen stehen ein Umschlagbagger mit Zweischalengreifer, Holzgreifer und Lasthaken, ein Visser Hallenfüller, sowie ein Förderband der Raiffeisen-Handels-GmbH zur Verfügung.

Die Abrechnung für den Umschlagbagger erfolgt nach Stundenaufwand über das Kommunalunternehmen Güterhafen Bachhausen-Mühlhausen.

Umschlagmöglichkeiten:

Mit dem Umschlagbagger Marke „Sennebogen 830 M“ mit einem Kompaktausleger von 9,8 m gerade und einem Greiferstiel 7,5 m gebogen dem Zweischalengreifer mit einem Volumen von 1700 l und dem Holzgreifer mit einer Tragfähigkeit von 6 to, sowie einem Lasthaken mit einer Tragfähigkeit von 12 to besteht ein Angebot an verschiedenen Be- und Entlademöglichkeiten.

Umschlaggüter:

  • Getreide
  • Braugerste
  • Raps
  • Sojaschrot, -pellets
  • Düngemittel
  • Land- /Forstwirtschaftliche Erzeugnisse
  • Holz
  • Stahlteile
  • Schotter
  • Sonderanfertigungen
  • Hüttensand


Ufer- und Hafengelder:

Für die Umschlaggüter wird ein Ufergeld erhoben, das in Güterklassen nach dem Güterverzeichnis der WSD West eingeteilt ist. Das Hafengeld richtet sich nach der Tragfähigkeit des Wasserfahrzeuges. Sonderteile, wie Silos, Stahlteile, u.a. werden meist mit einem Autokran verladen. Hier gelten Sondertarife, die im Einzelnen durch eine Vereinbarung mit der Gemeinde abgeschlossen werden.

Umschlaggebühren:

Güteklasse Ufergebühr
I, II und III 0,43 €/t
IV 0,30 €/t
V 0,20 €/t
VI 0,15 €/t

Hafengeld:

0,08 €/t Tragfähigkeit, mind. 35 €/Tag

Sondertransporte: nach Vereinbarung.

Passagierschiffe: 40 € pro Anlegevorgang

Alle genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Anfragen zum Güterhafen


Güterhafen_Sennebogen_mit_Holzgreifer
Sennebogen 830 im Einsatz mit Holzgreifer

Ansprechpartner

Ansprechpartner Kommunalunternehmen Güterhafen Bachhausen-Mühlhausen

Hr. Gruhle, Tel. 09185/94170, EMail


Verordnung über die Benutzung des Parallelhafens

Verordnung über die Benutzung des Parallelhafens (Hafenordnung) - derzeit in Überarbeitung beim Landratsamt Neumarkt i. d. OPf.