Bekanntmachung - Einleiten von Niederschlagswasser aus einem Regenrückhaltebecken
Einleiten von Niederschlagswasser aus einem Regenrückhaltebecken in einen wasserführenden Graben zur Sulz. Das Landratsamt Neumarkt i. d. OPf. hat auf Antrag der Gemeinde Mühlhausen mit Bescheid vom 22. 12. 2025 eine gehobene Erlaubnis in o. g. Verfahren nach § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes erteilt.
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