Bekanntmachung für das Einleiten von gereinigten Abwasser aus der Kläranlage Mühlhausen
soll vom Landratsamt Neumarkt i. d. OPf. erneut eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt werden.
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