Zugangseröffnung

Zugangseröffnung - Erklärung der Gemeinde Mühlhausen

Die Gemeinde Mühlhausen bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlage für die elektronische Kommunikation ist Art. 3a Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz (BayVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.

Die Gemeinde Mühlhausen hat diesen Zugang unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.


E-Mail

Als elektronische Kontaktform ist der sichere Behördenkontakt der Gemeinde Mühlhausen vorhanden. Hier erfolgt eine gesicherte und verschlüsselte Übertragung durch das Internet.

Für das Rathaus ist ein weiteres elektronisches Kontaktformular vorhanden. E-Mail-Adressen einzelner Mitarbeiter werden grundsätzlich nicht im Klartext veröffentlicht. 

Wenn Sie uns elektronisch kontaktieren, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen auch auf diesem Wege antworten dürfen, soweit Vorschriften (z.B. förmliche Zustellung) dem nicht entgegenstehen. Bitte beachten Sie, dass wegen der generellen Unsicherheit im Bereich der E-Mail-Kommunikation eine Übermittlung nicht gewährleistet werden kann.

Die Gemeinde Mühlhausen nimmt keine sogenannten E-Mail Einschreiben entgegen, ebenfalls werden verschlüsselte E-Mails nicht akzeptiert. Bitte nutzen Sie dafür das veröffentlichte Kontaktformular oder den sicheren Behördenkontakt des Bayern Portals für Mühlhausen.

Art. 3a BayVwVfG - Elektronische Kommunikation

(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.

(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Schriftform kann auch ersetzt werden

  1. durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird;
  2. bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes;
  3. bei elektronischen Verwaltungsakten oder sonstigen elektronischen Dokumenten der Behörden durch Versendung einer De-Mail-Nachricht nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der die Bestätigung des akkreditierten Diensteanbieters die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lässt;
  4. durch sonstige sichere Verfahren, die durch Rechtsverordnung der Staatsregierung festgelegt werden, welche den Datenübermittler (Absender der Daten) authentifizieren und die Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes sowie die Barrierefreiheit gewährleisten.

In den Fällen des Satzes 4 Nr. 1 muss bei einer Eingabe über öffentlich zugängliche Netze ein sicherer Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder nach § 78 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes erfolgen.

(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.

Unterstützte Dateiformate

Die Gemeinde Mühlhausen kann leider nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen und nimmt Dateien nur in folgenden Formaten entgegen:

  • Portable Document Format (*.pdf)
  • Nicht selbstentpackendes ZIP Archiv (.zip)
  • Textdateien im Format ANSI (*.txt)
  • Rich Text Format (*.rtf)
  • Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
  • Graphics Interchange Format (*.gif)
  • Tag Image File Format (*.tif)
  • Bitmap Pictures (*.bmp)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Dateien in nicht lesbaren Dateiformaten werden an die Absenderstelle zurückgeschickt.

Maximale Datenmenge

Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von 5 Megabyte (MB) beschränkt.

(Dateien in den zulässigen Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Gemeinde Mühlhausen nur als nicht selbst entpackendes ZIP-Archiv (*.zip) entgegen.)

Bei aktuellen Warnhinweisen des CERT behält sich die Gemeinde Mühlhausen vor etwaige betroffene Dateiformate bzw. Anhänge im Mailserver zu blocken.

Gemeindlicher Spamfilter

Die Gemeinde Mühlhausen verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden. Wenn Sie Probleme bei der Übermittlung von E-Mails an die Gemeinde Mühlhausen haben, können Sie uns das hier mitteilen.

Online-Services

Die Gemeinde Mühlhausen bietet Dialoganwendungen und Formulare im Internet an. Bitte verwenden Sie diese bevorzugt, sie stehen rund um die Uhr zur Verfügung, die Übermittlung erfolgt zur Sicherheit Ihrer eingegebenen Daten stets verschlüsselt. Zur Nutzung benötigen Sie einen Browser, der mindestens eine 128-Bit-Verschlüsselung unterstützt. Zu Ihrer Sicherheit und um das Angebot der Gemeinde Mühlhausen vollständig nutzen zu können, verwenden Sie bitte eine aktuelle Browser-Version. Der Internet Explorer 6.0 unter Windows XP wird nicht unterstützt.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen zu den Dialoganwendungen und PDF-Formularen der Gemeinde Mühlhausen sind wir gerne für Sie da.