Bekanntmachung über die erneute Veröffentlichung gem. § 3 Abs.2 BauGB i.V.m. §4a Abs. 3 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Herrenau“
Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen hat am 13. 12. 2024 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes erneut gebilligt und die erneute, verkürzte Auslegung des Bebauungsplanes „Herrenau“ beschlossen. Der o. g. Plan ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplanentwurf basiert auf einer Planung des Stadtplanungsbüros Bernhard Bartsch, Sinzing i. d. F. v. 13. 12. 2024. Der Planbereich liegt am östlichen Ortsrand von Mühlhausen im Bereich von bestehenden Sportplatz- und landwirtschaftlichen Flächen. Direkt westlich liegt der historische Ludwig-Donau-Main-Kanal und östlich die neue B299 Ortsumfahrung.
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