Förderprogramm PV Anlage mit Speicher und Balkonkraftwerke
Förderprogramm zur Anschaffung von Photovoltaikanlagen mit Stromspeichern und Balkonkraftwerken
Ab dem 1. Mai 2022 ruft die Gemeinde Mühlhausen ein gemeindliches Förderprogramm für Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke im Gemeindegebiet ins Leben. Es erfolgt die Förderung von natürlichen Personen, die Höhe der Fördersumme ist auf 50.000 € begrenzt.
Förderfähig sind bei Bestands- und Neubauten:
- die Errichtung von PV-Anlagen mit Stromspeicher
- die Anschaffung von Balkonkraftwerken.
Fördervoraussetzungen PV-Anlagen mit Stromspeicher:
- Es werden Anlagen mit einer Leistung von mind. 5 kWp bis max. 30 kWp gefördert.
- Die Mindestkapazität des Stromspeichers wird mit 2,5 kWh festgelegt.
- Die Anlagen dürfen nicht vor dem 01.05.2022 in Betrieb genommen werden.
Fördervoraussetzungen Balkonkraftwerke:
- Je Haushalt wird max. eine Anlage gefördert.
- Die Anlage darf nicht vor dem 01.05.2022 angeschafft worden sein.
Art und Höhe der Förderung:
Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt und die Förderhöhe ist abhängig von der installierten Leistung der jeweiligen Anlage.
Bei den PV-Anlagen mit Stromspeicher beträgt die Förderung
- ab 5 kWp bis einschl. 10 kWp Leistung 1.000,00 €
- ab 10 kWp bis einschl. 20 kWp Leistung 1.250,00 €
- ab 20 kWp bis einschl. 30 kWp Leistung 1.500,00 €
Bei den Balkonkraftwerken beträgt die Förderung
- ab 340 Wp bis einschl. 680 Wp Leistung 100,00 €
- ab 680 Wp bis einschl. 1.020 Wp Leistung 150,00 €
- ab 1.020 Wp Leistung 200,00 €
Die Förderung erfolgt nach der Förderrichtlinie – Stand März 2022.
Ansprechpartner:
Als Berater für das Förderprogramm steht Herr Norbert Jockel unter Tel. 0160 99637124 bzw. per Mail (energie@muehlhausen-sulz.de) zur Verfügung.
Bei Fragen zur finanziellen Abwicklung steht die Gemeinde Mühlhausen, Herr Wexler, unter Tel. 09185 9417-10 bzw. per Mail (wexler@muehlhausen-sulz.de) zur Verfügung.