Abfuhrpläne 2025
Die Abfuhrpläne 2025 sind fertiggestellt. Neue Formulare zur Abfallwirtschaft wurden in den Anlagen hinterlegt. Weiter zur Müllentsorgung.
weiterlesenDie Abfuhrpläne 2025 sind fertiggestellt. Neue Formulare zur Abfallwirtschaft wurden in den Anlagen hinterlegt. Weiter zur Müllentsorgung.
weiterlesenAb November startet in Mühlhausen ein modernes und nachhaltiges Sammel- und Verwertungssystem für Altspeisefette: Der Öli-Eimer! Damit können Sie gebrauchte Speisefette und -öle kostenlos und umweltfreundlich entsorgen. Das recycelte Fett dient als nachhaltige Alternative zu Palmöl in der Biodieselherstellung. Was darf in den Öli-Eimer? Gebrauchte Frittier- & Bratfette/-öle Öle von eingelegten Speisen Butter, Margarine, Schmalz Verdorbene oder abgelaufene Speisefette und Speiseöle Wo erhalten Sie Ihren Öli-Eimer? Öli-Sammelstelle: 📍 Wertstoffhof Mühlhausen (bitte beachten Sie die Öffnungszeiten) Sulzweg 9 (beim Bauhof) Pfand pro Eimer: 2 € Bringen Sie Ihren vollen Öli-Eimer einfach zurück zur Sammelstelle und erhalten im Tausch einen leeren und sauberen Behälter. Gemeinsam für eine saubere Umwelt – machen Sie mit!
weiterlesenFörderprogramm: Ab dem 1. Mai 2022 ruft die Gemeinde Mühlhausen ein gemeindliches Förderprogramm für Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke im Gemeindegebiet ins Leben. Es erfolgt die Förderung von natürlichen Personen, die Höhe der Fördersumme ist auf 50. 000 € begrenzt. Mit Beschluss vom 04. 03. 2024 wurde die Fördersumme um weitere 50. 000 € auf nun insgesamt 200. 000 € durch den Gemeinderat aufgestockt. Förderfähig sind bei Bestands- und Neubauten: die Errichtung von PV-Anlagen mit Stromspeicher die Anschaffung von Balkonkraftwerken. Fördervoraussetzungen PV-Anlagen mit Stromspeicher: - Es werden Anlagen mit einer Leistung von mind. 5 kWp bis max. 30 kWp gefördert. - Die Mindestkapazität des Stromspeichers wird mit 2,5 kWh festgelegt. - Die Anlagen dürfen nicht vor dem 01. 05. 2022 in Betrieb genommen werden. Fördervoraussetzungen Balkonkraftwerke: - Je Haushalt wird max. eine Anlage gefördert. - Die Anlage darf nicht vor dem 01. 05. 2022 angeschafft worden sein. Art und Höhe der Förderung: Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt und die Förderhöhe ist abhängig von der installierten Leistung der jeweiligen Anlage. Bei den PV-Anlagen mit Stromspeicher beträgt die Förderung - ab 5 kWp bis einschl. 10 kWp Leistung 1. 000,00 € - ab 10 kWp bis einschl. 20 kWp Leistung 1. 250,00 € - ab 20 kWp bis einschl. 30 kWp Leistung 1. 500,00 €. Bei den Balkonkraftwerken beträgt die Förderung - ab 340 Wp bis einschl. 680 Wp Leistung 100,00 € - ab 680 Wp bis einschl. 1. 020 Wp Leistung 150,00 € - ab 1. 020 Wp Leistung 200,00 €. Die Antragsunterlagen sind hier, im Rathaus oder von Herrn Norbert Jockel (Berater PV-Förderung) erhältlich. Die Förderung erfolgt nach der Förderrichtlinie – Stand März 2022. Ansprechpartner: Als Berater für das Förderprogramm steht Herr Norbert Jockel unter Tel. 0160 99637124 bzw. per Mail (energie@muehlhausen-sulz. de) zur Verfügung. Bei Fragen zur finanziellen Abwicklung steht die Gemeinde Mühlhausen, Herr Wexler, unter Tel. 09185 9417-10 bzw. per Mail (wexler@muehlhausen-sulz. de) zur Verfügung.
weiterlesenFür alle Fälle kurz erklärt: Wie funktioniert Bevorratung? Im Notfall zählt jede Sekunde. Hand aufs Herz: Sind Sie fit in puncto Notfallvorsorge? Haben Sie einen Vorrat zu Hause, wenn draußen ein Sturm tobt? Hierzu gibt es nützliche Tipps vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) So funktioniert Bevorratung Der Notvorrat - VorratskalkulatorEinfach den persönlichen Vorrat für 1-28 Tage berechnen. Für alle Fälle kurz erklärt: Was tun bei Stromausfall? Auch wenn ein großflächiger, langandauernder Stromausfall unwahrscheinlich ist, ausgeschlossen ist er nicht. Extreme Wetterlagen, Fehler bei Bauarbeiten oder Cyberangriffe können dafür sorgen, dass der Strom ausfällt. In unserem Video erfahren Sie, welche vorbereitenden Maßnahmen Sie treffen können – angefangen bei Licht und Wärme über Essen und Trinken bis hin zu wichtigen Informationsquellen. Wir geben Ihnen Tipps - damit Sie für alle Fälle vorbereitet sind! Hierzu gibt es nützliche Tipps vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Tipps zum Thema Stromausfall Notgepäck & Dokumentensicherung Manchmal zählt jede Sekunde, zum Beispiel im Falle eines Feuers oder bei einer Evakuierung aufgrund von Hochwasser. In solchen Momenten haben Sie keine Zeit, in Ruhe Ihre Siebensachen zu packen oder wichtige Dokumente herauszusuchen. Die Lösung für den Notfall? Notgepäck inklusive Dokumentenmappe. Das Notgepäck sorgt dafür, dass Sie einige Tage außer Haus gut zurechtkommen – und enthält beispielsweise Medikamente, Hygieneartikel und Kleidung. Die Dokumentenmappe bewahrt Sie vor teilweise unersetzlichen Verlusten. Ihr Inhalt kann individuell ganz verschieden sein: Wichtig ist, dass Sie auswählen, welche Dokumente für Ihr Leben eine entscheidende Bedeutung haben – von Familienurkunden über Zeugnisse bis hin zu Testament oder Vollmacht. Hierzu gibt es nützliche Tipps vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Tipps zum Thema Notgepäck und Dokumentensicherung Schritt für Schritt - krisenfit Die Informations-Kampagne des Bayerischen Verbandes für Sicherheit in der Wirtschaft e. V. (BVSW) zur Krisenvorsorge für Bevölkerung Unternehmen Kritische Infrastrukturen Mehr Informationen zur Kampagne Mehr Informationen zur Thema Blackout und Vorsorge NOTFALLREGISTER. EU Das Register für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zur bedarfsgerechten Unterstützung im Not- und Katastrophenfall. Die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst kennen Ihre spezielle Notlage nicht. An dieser Stelle stellt das Projekt „NOTFALLREGISTER“ den Einsatzkräften hilfreiche Zusatzinformationen zur Verfügung, um Sie bedarfsgerecht unterstützen zu können. Die Behörden und Einsatzkräfte werden entsprechend der verfügbaren Kräfte und Mittel nach eigenem Ermessen tätig. Selbstvorsorge für den Notfall liegt in der Eigenverantwortung aller Bürger*Innen: Alle Bürgerinnen und Bürger, sowie Betreiber*Innen von Einrichtungen sind angehalten entsprechende eigene Vorsorgemaßnahmen zu treffen um die Zeit bis zur Einsatzbereitschaft von behördlichen Notfallstrukturen zu überbrücken. Über die Reihenfolge der Abarbeitung von Einsätzen entscheidet die jeweilige Behörde in eigener Verantwortung je nach Dringlichkeit. Die Informationen aus dem Register sind dabei hilfreiche Daten zur Abarbeitung von ad hoc Einsätzen und zur präventiven Planung von Gefahrenabwehrmaßnahmen wie beispielsweise für Ausfälle von der Energie- oder Trinkwasserversorgung. Was ist die Warn-App NINA? Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, erhalten Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einen Großbrand. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert. Abonnieren Sie Gebiete und Orte, für die Sie gewarnt werden möchten: Landkreise, Gemeinden oder Umkreise von neun und einem Quadratkilometer um einen frei wählbaren Ort sind möglich. Auf Wunsch warnt Sie die Warn-App NINA auch für Ihren aktuellen Standort. Dabei erfassen wir keinerlei Standortdaten. Genauere Angaben zur Standort-Funktion finden Sie in unserer Funktionsbeschreibung zur Warn-App NINA. In der Warn-App NINA erhalten Sie außerdem aktuelle und hilfreiche Informationen zur Corona-Pandemie (COVID-19). Für Ihre abonnierten Orte und, sofern aktiviert, Ihren aktuellen Standort können Sie sich in der Warn-App über lokal geltende Regelungen und Allgemeinverfügungen informieren. Mehr zur NINA Warn App
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