Bekanntmachung für das Einleiten von gereinigten Abwasser aus der Kläranlage Mühlhausen
Bekanntmachung
Für das Einleiten von gereinigten Abwasser aus der Kläranlage Mühlhausen in die Sulz
soll vom Landratsamt Neumarkt i. d. OPf. erneut eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt werden.