Bekanntmachung für das Einleiten von gereinigten Abwasser aus der Kläranlage Mühlhausen

Bekanntmachung
Für das Einleiten von gereinigten Abwasser aus der Kläranlage Mühlhausen in die Sulz

soll vom Landratsamt Neumarkt i. d. OPf. erneut eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt werden.