Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „GE Hofen“
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „GE Hofen“, Gemarkung Mühlhausen, Gemeinde Mühlhausen, Landkreis Neumarkt i.d.OPf. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 3 & 4 Abs. 2 BauGB, nochmalige Veröffentlichung.
der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.10.2023 den Bebauungsplan in der Fassung vom 23.10.2023 gebilligt und zu den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwendungen der Fachstellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlussmäßig abgewogen und die nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die nochmalige Veröffentlichung erfolgt nach § 3 & 4 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplanentwurf basiert auf einer Planung des Planungsbüros Bernhard Bartsch, Sinzing i.d.F. v. 23.10.2023. Die Entwicklungsfläche liegt ca. 600 m nördlich des Ortsteils Hofen, der Gemeinde Mühlhausen im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. und beinhaltet Grundstücksflächen aus den Fl. Nrn. 1368, 1369, 1370, 1370/1 (TF), 1370/2, 1370/8, 1370/9 der Gemarkung Mühlhausen, sowie Fl. Nrn. 235 und 1163 der Gemarkung Kruppach. Der Erweiterungsbereich, südlich der Kläranlage und nördlich der Kreisstraße NM 12 wird bisher größtenteils als Intensivgrünland genutzt. Die Flächen des bisherigen Bebauungsplans „GE Hofen I“ sind zum Teil bebaut. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt ca. 5 ha.