Bekanntmachung zur frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden - Bebauungsplan "Am Rohrfeld - Überarbeitung 1. Änderung"

Vollzug der Baugesetze – nach § 3 & 4 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden für das Bebauungsplangebiet mit der Bezeichnung „Rohrfeld – Überarbeitung 1. Änderung“ i.d.F. v. 20.09.2024 für das allgemeine Wohngebiet (WA), Gemarkung Mühlhausen, Gemeinde Mühlhausen, Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 

Der Gemeinderat hat die Änderung des Bebauungsplanes für das Rohrfeld in Mühlhausen gefasst und in der Sitzung vom 12.08.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt. Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Rohrfeld – Überarbeitung“ von 1978 zielt darauf ab, die teils abweichend geplanten oder bereits genehmigten Bauvorhaben der Gemeinde zu regulieren.

Ein genehmigt bebautes Grundstück (Fl.Nr. 594) im Osten soll in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Zudem wird für zwei angrenzende Grundstücke (Fl.Nr. 592/12 und 592) eine Bebauung mit Nutzungsbeschränkung ermöglicht. Die Grundzüge des bestehenden Bebauungsplans bleiben unverändert (allgemeines Wohn- und Gewerbegebiet).